Auftragsverarbeitungs-Vertrag
Wenn wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, verlangt die DSGVO einen schriftlichen Vertrag zwischen uns. Hier finden Sie alle nötigen Informationen und die Vorlage zum Download.
Was ist ein AV-Vertrag?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art. 28 DSGVO immer dann vorgeschrieben, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet.
Sie als Verantwortlicher
Sie bleiben weiterhin der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – die Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartner gehören Ihnen.
- Sie entscheiden, welche Daten verarbeitet werden
- Sie sind Ansprechpartner für Betroffenenrechte
- Sie können den AVV jederzeit prüfen
- Sie haben Weisungsbefugnis
Wir als Auftragsverarbeiter
1x1 IT-Solutions verarbeitet die Daten ausschließlich für die vereinbarten Zwecke und nach Ihren Weisungen.
- Verarbeitung nur in unserem Rechenzentrum in Deutschland
- Strenge Mandantentrennung pro Kunde
- Verschlüsselte Übertragung (TLS/HTTPS)
- Tägliche Datensicherung
So einfach läuft der Abschluss
Der Abschluss des AVV ist einmalig zu Vertragsbeginn nötig und dauert nur wenige Minuten.
Herunterladen
Laden Sie den AVV als PDF herunter und drucken Sie ihn aus.
Ausfüllen
Tragen Sie auf Seite 1 Ihre Firmendaten und den Ansprechpartner ein.
Unterschreiben
Unterschreiben Sie das Dokument auf der Unterschriftenseite.
Zurücksenden
Senden Sie uns das ausgefüllte Dokument per E-Mail oder Post zurück.
Vertragsvorlage zum Download
Laden Sie sich den AVV bequem als PDF herunter, drucken Sie ihn aus und senden Sie uns das ausgefüllte Exemplar zurück.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Auftragsverarbeitungsvertrag.
Brauche ich wirklich einen AV-Vertrag?
Ja, sobald wir personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitenden oder Geschäftspartner verarbeiten – und das ist bei nahezu jeder unserer Software-Lösungen der Fall – schreibt Art. 28 DSGVO einen schriftlichen Vertrag vor. Ohne AVV drohen sowohl Ihnen als auch uns Bußgelder durch die Datenschutzbehörden.
Muss ich für jedes Produkt einen eigenen AVV abschließen?
Nein. Unser AVV deckt alle Software-Dienste von 1x1 IT-Solutions ab, die Sie aktuell oder zukünftig nutzen. Sie schließen den Vertrag einmal ab und er gilt für die gesamte Geschäftsbeziehung.
Welche Subunternehmer setzt 1x1 IT-Solutions ein?
Wir nutzen die Hosting-Dienste der IONOS SE (Montabaur, Deutschland) und der dogado GmbH (Dortmund, Deutschland). Beide Anbieter sind in den Anlagen des AVV transparent aufgeführt. Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Ausschließlich in deutschen Rechenzentren unserer beiden Hosting-Partner. Die genauen Standorte teilen wir Ihnen im Rahmen des AV-Vertrages auf Wunsch mit.
Kann ich den Vertrag inhaltlich anpassen?
Grundsätzlich ist der AVV als ausgewogene Standardvereinbarung gestaltet. Bei besonderen Anforderungen – etwa wenn Sie eine eigene Konzern-Vorlage haben – sprechen Sie uns an. Wir prüfen jede Anpassung individuell.
Was passiert mit meinen Daten am Vertragsende?
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung erhalten Sie einen vollständigen Datenexport in einem gängigen Format (CSV, XML, ICS, VCF). Anschließend werden sämtliche Daten innerhalb von 30 Tagen datenschutzgerecht gelöscht – sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Was kostet der AV-Vertrag?
Nichts. Der Abschluss des AVV ist Bestandteil unserer Leistung und wird ohne Aufpreis bereitgestellt.
Standardvereinbarung — individuelle Anpassungen auf Anfrage.
Fragen zum Datenschutz?
Bei Fragen zum AV-Vertrag oder zum Umgang mit Ihren Daten erreichen Sie uns gerne direkt.