E-Rechnung für Handwerker — gesetzeskonform ab 26,90 €/Monat.
Der 1×1-WorkOrderAgent ist mehr als nur E-Rechnung — er vereint Kernfunktionen und Premium-Module in einer integrierten Plattform aus einer Hand. Im Basis-Preis enthalten: Auftragsverwaltung, vollwertige Buchhaltung & ERP, eigene Webseite (WordPress-Container). Premium-Module zubuchbar: Dokumentenmanagement (DMS), VPN-Tunnel und Terminmanagement mit offener CalDAV-Schnittstelle. Dazu Online-Shop, Lagerverwaltung, Projektmanagement & -planung, Auftrags-Timer und mehr — alle Module nahtlos integriert mit demselben Datenstamm. Optional gegen Aufpreis: KI-gestützte Webseiten-Optimierung. XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931, GoBD-konform, DATEV-Export, Cloud-gehostet in Deutschland — deutschlandweit nutzbar, 20 Tage gratis testen. CRM-Modul in aktiver Entwicklung.
Was die E-Rechnungspflicht für Ihr Handwerksunternehmen bedeutet
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — vom Solo-Heizungsbauer über den Elektroinstallateur, Maler, Tischler, Fliesenleger, KFZ-Mechaniker und Dachdecker bis zum mittelständischen Bau-, Sanitär- oder Garten- und Landschaftsbau-Betrieb. Eine reine PDF-Rechnung gilt nicht mehr automatisch als gültige Rechnung im B2B-Geschäft. Die Versandpflicht greift gestaffelt:
Empfangspflicht
Jeder Unternehmer muss E-Rechnungen technisch empfangen und verarbeiten können — auch der kleine Handwerksbetrieb.
Versandpflicht (Stufe 1)
Mittelstands- und Großbetriebe müssen Ausgangsrechnungen elektronisch versenden.
Versandpflicht (Stufe 2)
Auch Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige müssen elektronisch versenden — kein PDF mehr.
Sie sind als Bauhandwerker, Maler oder Heizungsbauer trotzdem betroffen — durch die Empfangspflicht.
Sobald Sie als Unternehmen agieren, schicken Ihnen Ihre Lieferanten (Baustoffhandel, Werkzeug, Elektrogroßhandel, Sanitär-Großhandel etc.) Rechnungen — und das sind B2B-Rechnungen. Ab 2027/2028 dürfen diese Lieferanten nur noch strukturierte E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) versenden.
Konsequenz für Sie: Sie müssen E-Rechnungen empfangen, automatisch lesen, GoBD-konform 10 Jahre archivieren und für die USt-Voranmeldung verbuchen können — auch wenn Sie selbst nie eine E-Rechnung versenden. Ohne entsprechende Software wird das schnell zum Problem.
Wie der 1×1-WorkOrderAgent das löst
WoA ist speziell für Handwerker und KMU entwickelt. Die E-Rechnungsfunktion ist in jedem Paket enthalten, ohne Zusatzgebühr.
XRechnung XML
Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber. Generierung nach EN 16931, validiert mit offiziellen Schematron-Regeln.
ZUGFeRD Hybrid
PDF mit eingebettetem XML — das B2B-Standardformat. Empfänger sieht weiterhin eine normale PDF.
GoBD-konform
Sperrfrist auf Belege, lückenloses History-Log, fortlaufende Belegnummern, Verfahrensdokumentation generierbar.
DATEV-Export
Buchungssätze als DATEV-CSV für Ihren Steuerberater — sauber kontiert, ohne Nacharbeit.
Bank-Match
CSV-Import von der Bank, automatischer Abgleich gegen offene Rechnungen mit neun Auto-Match-Pässen.
Hosting in Deutschland
Cloud-Server in einem deutschen Rechenzentrum. DSGVO-konform, AV-Vertrag inklusive, kein CLOUD Act.
Was Sie mit dem 1×1-WorkOrderAgent NICHT mehr brauchen
| Aufgabe | Andere Tools | 1×1-WorkOrderAgent |
|---|---|---|
| Angebot, Auftrag, Rechnung schreiben | 1 Tool | ✓ enthalten |
| XRechnung / ZUGFeRD erzeugen | oft Zusatz-Plugin / Zusatzkosten | ✓ inklusive |
| Bank-Match & OP-Liste | separates Buchhaltungs-Tool | ✓ enthalten |
| DATEV-Export | oft separater Vertrag | ✓ enthalten |
| USt-Voranmeldung | extra Software / Steuerberater-Aufwand | ✓ enthalten |
| Termine + CalDAV-Sync | separates Kalender-Tool | ✓ enthalten |
| Stundenzettel & Fahrtenbuch | oft Excel / Papier | ✓ enthalten |
| DMS mit OCR | separates Dokumenten-System | ✓ enthalten |
| Kundenportal mit digitaler Unterschrift | fehlt meist | ✓ enthalten |
Preise — transparent und fair
Basis-Modul (nur Auftragsverwaltung mit E-Rechnung) ab 9,99 € netto/Monat — alle Pakete im Shop
Häufige Fragen zur E-Rechnung im Handwerk
Die wichtigsten Fragen kompakt beantwortet. Klick auf eine Frage zum Aufklappen.
Bin ich als kleiner Handwerksbetrieb wirklich von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Ja, fast garantiert. Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025 für jedes inländische Unternehmen — auch für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.
Selbst wenn Sie ausschließlich an Privatkunden verkaufen: sobald ein Lieferant Sie als Unternehmer beliefert (Baustoffhandel, Werkzeug, Großhandel), erhalten Sie eine B2B-Rechnung. Ab 2027/2028 sind das ausschließlich E-Rechnungen — und Sie müssen sie technisch empfangen, lesen, archivieren und verbuchen können.
Auch als Bauhandwerker / Heizungsbauer / Maler an Privatkunden — brauche ich das wirklich?
Ja, in fast allen Fällen. Die Versandpflicht an Ihre Privatkunden gilt zwar nicht — Sie dürfen weiter PDF oder Papier ausstellen. Aber:
Sie als Empfänger bekommen Ihre Lieferanten-Rechnungen ab 2027/2028 nur noch als XRechnung oder ZUGFeRD. Beispiele aus der Praxis:
- Baustoffhandel (Hagebau, BayWa, Sigma, Würth, …) → ab 2027 E-Rechnung
- Werkzeug- und Elektrogroßhandel (Sonepar, Rexel, …) → ab 2027 E-Rechnung
- Heizungs-/Sanitär-Großhandel (Pietsch, GC-Gruppe, …) → ab 2027 E-Rechnung
- Auch Ihr Steuerberater wird E-Rechnungen erwarten
Ohne entsprechende Software bedeutet das: jede Lieferantenrechnung manuell prüfen, irgendwie ausdrucken, abheften, archivieren — und beim nächsten USt-Voranmeldungs-Termin alles wieder zusammensuchen. Mit dem 1×1-WorkOrderAgent läuft Empfang, Verbuchung und 10-Jahres-Archivierung automatisch.
Was muss ich technisch beim Empfang von E-Rechnungen können?
Vier Dinge muss Ihre IT/Software erfüllen — egal ob Sie versenden müssen oder nicht:
- Empfangen & lesen — XRechnung-XML oder ZUGFeRD-Hybrid-PDF entgegennehmen und korrekt interpretieren
- GoBD-konform archivieren — unveränderbar, lückenlos, 10 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG)
- Verbuchen — Vorsteuer ziehen, in die USt-Voranmeldung übernehmen, dem Steuerberater übergeben
- Wiederfindbar machen — bei einer Betriebsprüfung auf Knopfdruck herausziehen können
Eine reine Mail-Software oder ein Ordner auf der Festplatte reicht dafür nicht — der Finanzbeamte erwartet ein strukturiertes System mit Verfahrensdokumentation. Genau das deckt der 1×1-WorkOrderAgent vom ersten Tag ab.
Muss ich Privatkunden eine E-Rechnung schicken?
Nein. Reine B2C-Rechnungen (Endkundenrechnung an Privatperson) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie dürfen weiter PDF, Papier oder handschriftlich ausstellen.
Sonderfall Bauhandwerker: Für Bauleistungen am Grundstück müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Der private Empfänger ist verpflichtet, sie 2 Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG). Das ändert nichts an der Empfangspflicht für Ihre eigenen Lieferantenrechnungen.
Reicht eine PDF-Rechnung nicht mehr aus?
Nein, nicht im B2B-Bereich. Eine reine PDF gilt als „sonstige Rechnung” und kann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers verwendet werden.
Ab 2028 muss jede B2B-Ausgangsrechnung als strukturierte E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) verschickt werden — kein PDF mehr.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format — Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen).
ZUGFeRD ist ein Hybrid-Format: eine normale PDF mit eingebettetem XML. Der Empfänger sieht eine PDF wie immer, kann aber maschinell verarbeiten.
Beides erzeugt der 1×1-WorkOrderAgent — automatisch im richtigen Format je nach Empfänger.
Kann ich den 1×1-WorkOrderAgent auch in Bayern, Baden-Württemberg, NRW etc. nutzen?
Ja, deutschlandweit. WoA ist eine Cloud-Hosting-Paket — Sie brauchen nur einen Browser.
Die Anbieter-Firma 1x1IT-Solutions sitzt in Brandenburg, der Vor-Ort-IT-Support ist regional, das Software-Produkt aber nicht. Support und Onboarding erfolgen remote (Telefon, Bildschirmübertragung).
Was kostet der 1×1-WorkOrderAgent für einen Solo-Handwerker?
Basis-Modul mit Auftragsverwaltung und E-Rechnung: ab 9,99 € netto/Monat.
Komplett-Paket mit allen 8 Modulen (ERP, Buchhaltung, DMS, Shop, Termine, Stundenzettel, Fahrtenbuch, Kundenportal) und Cloud-Hosting in Deutschland: ab 26,90 € netto/Monat.
20 Tage gratis testen ohne Vertragsbindung. Nach Vertragsschluss: 12 Monate Mindestlaufzeit mit jährlicher Kündigungsfrist.
Ist meine Buchhaltung mit dem 1×1-WorkOrderAgent GoBD-konform?
Ja. GoBD-Konformität ist nativ eingebaut:
Sperrfrist auf gebuchte Belege · lückenloses History-Log aller Änderungen · fortlaufende Belegnummern · automatisch generierbare Verfahrensdokumentation.
Die Buchungssätze lassen sich als DATEV-CSV direkt an den Steuerberater übergeben — ohne Nacharbeit.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Sie erhalten einen kompletten Datenexport (Rechnungen, Kunden, Buchungen) als CSV/PDF und können diesen für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist selbst archivieren:
10 Jahre für Rechnungen · 6 Jahre für sonstige Belege.
Kein Lock-in — Ihre Daten bleiben Ihre Daten.
Jetzt 20 Tage gratis testen — ohne Risiko.
Volle Funktion. Keine Kreditkarte. Keine automatische Verlängerung.
Rechtsgrundlage: Die E-Rechnungspflicht ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz (WtChancenG) und dem novellierten § 14 UStG. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931). Inhalt: § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG, § 14 Abs. 2 UStG.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fragen zu Ihrer Buchhaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Stand: Juni 2026.
Anbieter: 1x1IT-Solutions, Lieperstr. 8, 14715 Märkisch Luch · USt-ID DE258332843 · Impressum