E-Rechnung für Handwerker — Software ab 26,90 €/Monat (XRechnung & ZUGFeRD)

E-Rechnungspflicht ab 2025 — Versandpflicht ab 2027 / 2028

E-Rechnung für Handwerker — gesetzeskonform ab 26,90 €/Monat.

Der 1×1-WorkOrderAgent ist mehr als nur E-Rechnung — er vereint Kernfunktionen und Premium-Module in einer integrierten Plattform aus einer Hand. Im Basis-Preis enthalten: Auftragsverwaltung, vollwertige Buchhaltung & ERP, eigene Webseite (WordPress-Container). Premium-Module zubuchbar: Dokumentenmanagement (DMS), VPN-Tunnel und Terminmanagement mit offener CalDAV-Schnittstelle. Dazu Online-Shop, Lagerverwaltung, Projektmanagement & -planung, Auftrags-Timer und mehr — alle Module nahtlos integriert mit demselben Datenstamm. Optional gegen Aufpreis: KI-gestützte Webseiten-Optimierung. XRechnung und ZUGFeRD nach EN 16931, GoBD-konform, DATEV-Export, Cloud-gehostet in Deutschland — deutschlandweit nutzbar, 20 Tage gratis testen. CRM-Modul in aktiver Entwicklung.

Was die E-Rechnungspflicht für Ihr Handwerksunternehmen bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — vom Solo-Heizungsbauer über den Elektroinstallateur, Maler, Tischler, Fliesenleger, KFZ-Mechaniker und Dachdecker bis zum mittelständischen Bau-, Sanitär- oder Garten- und Landschaftsbau-Betrieb. Eine reine PDF-Rechnung gilt nicht mehr automatisch als gültige Rechnung im B2B-Geschäft. Die Versandpflicht greift gestaffelt:

01.01.2025
Alle B2B-Unternehmen

Empfangspflicht

Jeder Unternehmer muss E-Rechnungen technisch empfangen und verarbeiten können — auch der kleine Handwerksbetrieb.

01.01.2027
Über 800.000 € Vorjahresumsatz

Versandpflicht (Stufe 1)

Mittelstands- und Großbetriebe müssen Ausgangsrechnungen elektronisch versenden.

01.01.2028
Alle B2B-Unternehmen

Versandpflicht (Stufe 2)

Auch Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige müssen elektronisch versenden — kein PDF mehr.

Auch wenn Sie fast nur Privatkunden haben

Sie sind als Bauhandwerker, Maler oder Heizungsbauer trotzdem betroffen — durch die Empfangspflicht.

Sobald Sie als Unternehmen agieren, schicken Ihnen Ihre Lieferanten (Baustoffhandel, Werkzeug, Elektrogroßhandel, Sanitär-Großhandel etc.) Rechnungen — und das sind B2B-Rechnungen. Ab 2027/2028 dürfen diese Lieferanten nur noch strukturierte E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) versenden.

Konsequenz für Sie: Sie müssen E-Rechnungen empfangen, automatisch lesen, GoBD-konform 10 Jahre archivieren und für die USt-Voranmeldung verbuchen können — auch wenn Sie selbst nie eine E-Rechnung versenden. Ohne entsprechende Software wird das schnell zum Problem.

Baustoffhandel-Rechnung empfangen
10 Jahre GoBD-Archivierung
USt-Voranmeldung
Solo bis Kleinbetrieb

Wie der 1×1-WorkOrderAgent das löst

WoA ist speziell für Handwerker und KMU entwickelt. Die E-Rechnungsfunktion ist in jedem Paket enthalten, ohne Zusatzgebühr.

XRechnung XML

Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber. Generierung nach EN 16931, validiert mit offiziellen Schematron-Regeln.

ZUGFeRD Hybrid

PDF mit eingebettetem XML — das B2B-Standardformat. Empfänger sieht weiterhin eine normale PDF.

GoBD-konform

Sperrfrist auf Belege, lückenloses History-Log, fortlaufende Belegnummern, Verfahrensdokumentation generierbar.

DATEV-Export

Buchungssätze als DATEV-CSV für Ihren Steuerberater — sauber kontiert, ohne Nacharbeit.

Bank-Match

CSV-Import von der Bank, automatischer Abgleich gegen offene Rechnungen mit neun Auto-Match-Pässen.

Hosting in Deutschland

Cloud-Server in einem deutschen Rechenzentrum. DSGVO-konform, AV-Vertrag inklusive, kein CLOUD Act.

Was Sie mit dem 1×1-WorkOrderAgent NICHT mehr brauchen

Aufgabe Andere Tools 1×1-WorkOrderAgent
Angebot, Auftrag, Rechnung schreiben 1 Tool ✓ enthalten
XRechnung / ZUGFeRD erzeugen oft Zusatz-Plugin / Zusatzkosten ✓ inklusive
Bank-Match & OP-Liste separates Buchhaltungs-Tool ✓ enthalten
DATEV-Export oft separater Vertrag ✓ enthalten
USt-Voranmeldung extra Software / Steuerberater-Aufwand ✓ enthalten
Termine + CalDAV-Sync separates Kalender-Tool ✓ enthalten
Stundenzettel & Fahrtenbuch oft Excel / Papier ✓ enthalten
DMS mit OCR separates Dokumenten-System ✓ enthalten
Kundenportal mit digitaler Unterschrift fehlt meist ✓ enthalten

Preise — transparent und fair

Komplett-Paket
26,90 € netto / Monat
Alle 8 Module · Cloud-Hosting in Deutschland · Unbegrenzte Rechnungen · E-Rechnung XRechnung + ZUGFeRD · 20 Tage gratis testen ohne Vertragsbindung · 12 Monate Vertragslaufzeit

Jetzt starten

Basis-Modul (nur Auftragsverwaltung mit E-Rechnung) ab 9,99 € netto/Monat — alle Pakete im Shop

Häufige Fragen zur E-Rechnung im Handwerk

Die wichtigsten Fragen kompakt beantwortet. Klick auf eine Frage zum Aufklappen.

Bin ich als kleiner Handwerksbetrieb wirklich von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Ja, fast garantiert. Die Empfangspflicht gilt seit 01.01.2025 für jedes inländische Unternehmen — auch für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.

Selbst wenn Sie ausschließlich an Privatkunden verkaufen: sobald ein Lieferant Sie als Unternehmer beliefert (Baustoffhandel, Werkzeug, Großhandel), erhalten Sie eine B2B-Rechnung. Ab 2027/2028 sind das ausschließlich E-Rechnungen — und Sie müssen sie technisch empfangen, lesen, archivieren und verbuchen können.

Auch als Bauhandwerker / Heizungsbauer / Maler an Privatkunden — brauche ich das wirklich?

Ja, in fast allen Fällen. Die Versandpflicht an Ihre Privatkunden gilt zwar nicht — Sie dürfen weiter PDF oder Papier ausstellen. Aber:

Sie als Empfänger bekommen Ihre Lieferanten-Rechnungen ab 2027/2028 nur noch als XRechnung oder ZUGFeRD. Beispiele aus der Praxis:

  • Baustoffhandel (Hagebau, BayWa, Sigma, Würth, …) → ab 2027 E-Rechnung
  • Werkzeug- und Elektrogroßhandel (Sonepar, Rexel, …) → ab 2027 E-Rechnung
  • Heizungs-/Sanitär-Großhandel (Pietsch, GC-Gruppe, …) → ab 2027 E-Rechnung
  • Auch Ihr Steuerberater wird E-Rechnungen erwarten

Ohne entsprechende Software bedeutet das: jede Lieferantenrechnung manuell prüfen, irgendwie ausdrucken, abheften, archivieren — und beim nächsten USt-Voranmeldungs-Termin alles wieder zusammensuchen. Mit dem 1×1-WorkOrderAgent läuft Empfang, Verbuchung und 10-Jahres-Archivierung automatisch.

Was muss ich technisch beim Empfang von E-Rechnungen können?

Vier Dinge muss Ihre IT/Software erfüllen — egal ob Sie versenden müssen oder nicht:

  • Empfangen & lesen — XRechnung-XML oder ZUGFeRD-Hybrid-PDF entgegennehmen und korrekt interpretieren
  • GoBD-konform archivieren — unveränderbar, lückenlos, 10 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG)
  • Verbuchen — Vorsteuer ziehen, in die USt-Voranmeldung übernehmen, dem Steuerberater übergeben
  • Wiederfindbar machen — bei einer Betriebsprüfung auf Knopfdruck herausziehen können

Eine reine Mail-Software oder ein Ordner auf der Festplatte reicht dafür nicht — der Finanzbeamte erwartet ein strukturiertes System mit Verfahrensdokumentation. Genau das deckt der 1×1-WorkOrderAgent vom ersten Tag ab.

Muss ich Privatkunden eine E-Rechnung schicken?

Nein. Reine B2C-Rechnungen (Endkundenrechnung an Privatperson) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie dürfen weiter PDF, Papier oder handschriftlich ausstellen.

Sonderfall Bauhandwerker: Für Bauleistungen am Grundstück müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Der private Empfänger ist verpflichtet, sie 2 Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG). Das ändert nichts an der Empfangspflicht für Ihre eigenen Lieferantenrechnungen.

Reicht eine PDF-Rechnung nicht mehr aus?

Nein, nicht im B2B-Bereich. Eine reine PDF gilt als „sonstige Rechnung” und kann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers verwendet werden.

Ab 2028 muss jede B2B-Ausgangsrechnung als strukturierte E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) verschickt werden — kein PDF mehr.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format — Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen).

ZUGFeRD ist ein Hybrid-Format: eine normale PDF mit eingebettetem XML. Der Empfänger sieht eine PDF wie immer, kann aber maschinell verarbeiten.

Beides erzeugt der 1×1-WorkOrderAgent — automatisch im richtigen Format je nach Empfänger.

Kann ich den 1×1-WorkOrderAgent auch in Bayern, Baden-Württemberg, NRW etc. nutzen?

Ja, deutschlandweit. WoA ist eine Cloud-Hosting-Paket — Sie brauchen nur einen Browser.

Die Anbieter-Firma 1x1IT-Solutions sitzt in Brandenburg, der Vor-Ort-IT-Support ist regional, das Software-Produkt aber nicht. Support und Onboarding erfolgen remote (Telefon, Bildschirmübertragung).

Was kostet der 1×1-WorkOrderAgent für einen Solo-Handwerker?

Basis-Modul mit Auftragsverwaltung und E-Rechnung: ab 9,99 € netto/Monat.

Komplett-Paket mit allen 8 Modulen (ERP, Buchhaltung, DMS, Shop, Termine, Stundenzettel, Fahrtenbuch, Kundenportal) und Cloud-Hosting in Deutschland: ab 26,90 € netto/Monat.

20 Tage gratis testen ohne Vertragsbindung. Nach Vertragsschluss: 12 Monate Mindestlaufzeit mit jährlicher Kündigungsfrist.

Ist meine Buchhaltung mit dem 1×1-WorkOrderAgent GoBD-konform?

Ja. GoBD-Konformität ist nativ eingebaut:

Sperrfrist auf gebuchte Belege · lückenloses History-Log aller Änderungen · fortlaufende Belegnummern · automatisch generierbare Verfahrensdokumentation.

Die Buchungssätze lassen sich als DATEV-CSV direkt an den Steuerberater übergeben — ohne Nacharbeit.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Sie erhalten einen kompletten Datenexport (Rechnungen, Kunden, Buchungen) als CSV/PDF und können diesen für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist selbst archivieren:

10 Jahre für Rechnungen · 6 Jahre für sonstige Belege.

Kein Lock-in — Ihre Daten bleiben Ihre Daten.

Jetzt 20 Tage gratis testen — ohne Risiko.

Volle Funktion. Keine Kreditkarte. Keine automatische Verlängerung.

Rechtsgrundlage: Die E-Rechnungspflicht ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz (WtChancenG) und dem novellierten § 14 UStG. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931). Inhalt: § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG, § 14 Abs. 2 UStG.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fragen zu Ihrer Buchhaltung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Stand: Juni 2026.

Anbieter: 1x1IT-Solutions, Lieperstr. 8, 14715 Märkisch Luch · USt-ID DE258332843 · Impressum

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