Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des 1×1-WorkOrderAgent (WoA)
Stand: Mai 2026 · Version 1.0
Anbieter
1x1IT-Solutions
Inhaber: Stefan Bauerfeindt (Einzelunternehmen)
Anschrift: Lieperstraße 8, 14715 Märkisch Luch
E-Mail: info@1x1it.de
Telefon: 0173 644 22 17
USt-IdNr.: DE258332843
Im Folgenden bezeichnet als „Anbieter“.
§ 1 Geltungsbereich, B2B-Charakter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Bereitstellung der Software 1×1-WorkOrderAgent (nachfolgend „WoA” oder „Software“) sowie damit verbundene Hosting- und Service-Leistungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausdrücklich von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den 1×1-WorkOrderAgent als webbasierte Software-as-a-Service-Anwendung (SaaS) zur Verfügung. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tarif-Beschreibung auf der Website des Anbieters sowie aus der Auftragsbestätigung.
(2) Die Software wird auf Servern in einem deutschen Rechenzentrum betrieben. Konkrete Hosting-Anbieter und -Standorte werden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) transparent benannt.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu erweitern oder funktional anzupassen, sofern dadurch der vertragsgemäße Nutzen nicht erheblich eingeschränkt wird. Erhebliche Funktionsänderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorlauffrist angekündigt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Mit der Buchung über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) annimmt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Server-Kapazitäten ausgeschöpft sind oder Bonitätsbedenken bestehen.
§ 4 Nutzungsrechte an der Software
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Reverse-Engineering der Software ist nur in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig. Die Weitergabe der Software oder von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(3) Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Das Recht des Kunden, die mit der Software erstellten Inhalte (Belege, Dokumente, Daten) zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.
(4) Die zulässige Anzahl Benutzer ergibt sich aus dem gebuchten Tarif. Zusätzliche Benutzer-Lizenzen sind kostenpflichtig zu erwerben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, es sei denn, er weist nach, dass er den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm in die Software eingestellte Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten des Kunden resultieren.
(3) Der Kunde ist für eine eigene, regelmäßige Datensicherung verantwortlich. Der Anbieter erstellt zwar tägliche Backups mit 14 Tagen Aufbewahrung; eine darüber hinausgehende Datensicherungspflicht des Anbieters besteht nicht. Erweiterte Backup-Pakete sind separat buchbar.
(4) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für technische und vertragliche Belange.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlungsweise kann zwischen monatlich, quartalsweise oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung gewählt werden.
(3) Eine einmalige Einrichtungsgebühr wird im Starter-Tarif erhoben und ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Die laufende monatliche Gebühr ist jeweils zum Monatsbeginn im Voraus fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.
(5) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt während der Sperre bestehen.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- schwerwiegender, nicht behobener Pflichtverletzung der Gegenseite trotz angemessener Fristsetzung;
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei;
- Zahlungsverzug des Kunden über mehr als 60 Tage trotz Mahnung.
(4) Nach wirksamer Beendigung des Vertrags bleibt dem Kunden der Datenexport noch 30 Tage über das Admin-Menü möglich. Danach werden die Kundendaten gelöscht.
§ 8 Sondervereinbarung: 20-Tage-Rückgaberecht
Abweichend von § 7 Abs. 1 räumt der Anbieter dem Kunden ein freiwilliges 20-Tage-Rückgaberecht ein.
(1) Innerhalb der ersten 20 Kalendertage nach Vertragsabschluss kann der Kunde den Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei kündigen.
(2) Im Falle einer fristgerechten Rückgabe gilt:
- Im Starter-Tarif werden 50 % der bereits gezahlten Einrichtungsgebühr (= 25 € netto) erstattet.
- In den Tarifen Professional, Professional Plus, Business und Business Plus wird eine Unkostenpauschale von 60 € netto für bereits geleistete Einrichtungs- und Migrationsleistungen einbehalten.
- Ein darüber hinaus gezahlter Mietanteil wird tagesgenau anteilig erstattet.
(3) Nach Ablauf der 20-Tage-Frist gilt die reguläre Mindestvertragslaufzeit gemäß § 7 Abs. 1.
(4) Das Rückgaberecht ist nicht übertragbar und gilt einmalig pro Kunden, auch bei Tarifwechsel oder Folgeverträgen.
§ 9 Paketwechsel, Service-Pauschale
(1) Ein Wechsel zwischen den angebotenen Tarifen ist während der Vertragslaufzeit gegen eine Service-Pauschale von 120 € netto möglich. Diese Pauschale deckt die vollständige Migration der Software inklusive Datenbank, Dateibeständen, Konfiguration und Belegarchiv sowie die Anpassung der DNS-Einträge und SSL-Zertifikate.
(2) Eine bereits gezahlte Einrichtungsgebühr (Starter-Tarif: 50 € netto) wird auf die Service-Pauschale angerechnet.
(3) Mit dem Tarifwechsel beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gemäß § 7 Abs. 1.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartungsfenster
(1) Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software an. Eine konkrete Verfügbarkeitsgarantie (SLA) ist nicht Bestandteil dieser AGB. Verfügbarkeitsgarantien können auf Wunsch separat vereinbart werden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Verfügbarkeit führen können. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gelegt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.
(3) Reaktionszeiten auf Support-Anfragen liegen in der Regel bei 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters).
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich nach dessen dokumentierten Weisungen.
(3) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für die in der Software verarbeiteten Daten und stellt sicher, dass eine wirksame Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.
(4) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV sowie der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen;
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten betreffen, ist ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Eine Haftung für Datenverluste ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist gemäß § 5 Abs. 3 zur eigenen Datensicherung verpflichtet.
§ 13 Höhere Gewalt
Wird der Anbieter durch Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Stromausfälle, Streik, Aussperrung oder Ausfall wesentlicher Vorlieferanten – an der Erbringung seiner Leistungen gehindert, ruhen die wechselseitigen Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 14 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für drei Jahre nach Vertragsende fort.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenzkunden in seiner Außendarstellung zu nennen (Logo, Firmenname, kurzes Anwendungsbeispiel).
§ 15 Preisanpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit jährlich anzupassen.
(2) Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mit einer Vorlauffrist von mindestens 8 Wochen in Textform angekündigt.
(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu. Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform erklärt werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Vertragssprache: Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
Stand dieser AGB: Mai 2026, Version 1.0. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen. Bestandskunden werden über Änderungen mit angemessener Vorlauffrist informiert; bei wesentlichen Änderungen steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.